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   BPatG, 11.05.2011 - 24 W (pat) 30/10   

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https://dejure.org/2011,23492
BPatG, 11.05.2011 - 24 W (pat) 30/10 (https://dejure.org/2011,23492)
BPatG, Entscheidung vom 11.05.2011 - 24 W (pat) 30/10 (https://dejure.org/2011,23492)
BPatG, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 24 W (pat) 30/10 (https://dejure.org/2011,23492)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG vom 13.12.2001, § 125b MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "46/46 (Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)" - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit im Bereich Informationsvermittlung, Telekommunikation und Internet - teilweise klangliche und begriffliche Verwechslungsgefahr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG vom 13.12.2001, § 125b MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "46/46 (Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)" - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit im Bereich Informationsvermittlung, Telekommunikation und Internet - teilweise klangliche und begriffliche Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsähnlicher Charakter einer Wortmarke "46" führt zu dessen Löschung

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "46/46 (Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)" - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit im Bereich Informationsvermittlung, Telekommunikation und Internet - teilweise klangliche und begriffliche Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "46/46 (Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)" - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit im Bereich Informationsvermittlung, Telekommunikation und Internet - teilweise klangliche und begriffliche Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "46/46 (Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)" - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit im Bereich Informationsvermittlung, Telekommunikation und Internet - teilweise klangliche und begriffliche Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "46/46 (Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)" - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit im Bereich Informationsvermittlung, Telekommunikation und Internet - teilweise klangliche und begriffliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 11.05.2011 - 24 W (pat) 30/10
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren/Dienstleistungen und der bei der Auswahl und Auftragsvergabe zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 SIERRA ANTIGUO; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 32, 33).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 11.05.2011 - 24 W (pat) 30/10
    Eine gänzlich fehlende Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen kann allerdings nicht durch die anderen Tatbestandsmerkmale der Verwechslungsgefahr ausgeglichen werden (EuGH GRUR 1998, 922 Canon; vgl. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rdn. 27, 57 m. w. Nachw.).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 11.05.2011 - 24 W (pat) 30/10
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren/Dienstleistungen und der bei der Auswahl und Auftragsvergabe zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 SIERRA ANTIGUO; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 32, 33).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 11.05.2011 - 24 W (pat) 30/10
    Was die Geräte zur Datenverarbeitung und -übertragung sowie Computerhardware und software anbetrifft, für welche die Widerspruchsmarke u. a. Schutz genießt, so kommen diese heute auf so zahlreichen Gebieten des Geschäftslebens, der Technik, der Verwaltung und Rechtspflege, der Wissenschaft, des Gesundheitswesens usw. zum Einsatz, dass es keinesfalls gerechtfertigt erscheint, diese Waren mit sämtlichen Dienstleistungen, die (auch) unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung und -übertragung erbracht werden, als ähnlich anzusehen (BGH GRUR 2004, 241 GeDIOS; BPatGE 43, 115 = GRUR 2001, 518 d3.net/d.3).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 11.05.2011 - 24 W (pat) 30/10
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren/Dienstleistungen und der bei der Auswahl und Auftragsvergabe zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 SIERRA ANTIGUO; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 32, 33).
  • EuG, 27.10.2005 - T-336/03

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM AB, DIE MARKE

    Auszug aus BPatG, 11.05.2011 - 24 W (pat) 30/10
    Diese Beurteilung gilt im Grundsatz auch auf den hier betroffenen Gebieten der Informationsvermittlung und Telekommunikation (vgl. auch EuGH GRUR Int. 2006, 49, Nr. 61 - MOBILIX) sowie des Internets, auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass derartige Dienstleistungen jedenfalls, soweit sie auf das Internet bezogen sind sich weitgehend erst entwickelt haben, nachdem die elektronische Datenübertragung ihren Durchbruch erzielt hat, und auf entsprechende Geräte sowie Software angewiesen sind.
  • BPatG, 27.06.2000 - 27 W (pat) 256/99

    Verwechslungsgefahr bei Buchstaben-Zahlen-Kombination

    Auszug aus BPatG, 11.05.2011 - 24 W (pat) 30/10
    Was die Geräte zur Datenverarbeitung und -übertragung sowie Computerhardware und software anbetrifft, für welche die Widerspruchsmarke u. a. Schutz genießt, so kommen diese heute auf so zahlreichen Gebieten des Geschäftslebens, der Technik, der Verwaltung und Rechtspflege, der Wissenschaft, des Gesundheitswesens usw. zum Einsatz, dass es keinesfalls gerechtfertigt erscheint, diese Waren mit sämtlichen Dienstleistungen, die (auch) unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung und -übertragung erbracht werden, als ähnlich anzusehen (BGH GRUR 2004, 241 GeDIOS; BPatGE 43, 115 = GRUR 2001, 518 d3.net/d.3).
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